Themen und Ziele
Die TON-STIFTUNG-NOTTENKÄMPER verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und ist selbstlos tätig. Es versteht sich von selbst, dass die Mittel der Stiftung nur für deren satzungsmäßige Zwecke verwendet werden dürfen.
Wie sich jedoch dem nachfolgenden Auszug aus der Stiftungssatzung entnehmen lässt, kann die Stiftung eine außerordentliche große Bandbreite gemeinnütziger Aktivitäten fördern.
§ 2 - Zweck der Stiftung
1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).
2. Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung
- des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Umweltschutzes,
- der Heimatpflege und Heimatkunde,
- des traditionellen Brauchtums,
- von Kunst und Kultur,
- der Jugend- und Altenhilfe, und zwar einschließlich der Förderung sowie Unterstützung von Einrichtungen der Jugendpflege und Altenhilfe, insbesondere auch mit Blick auf die demografische Entwicklung,
- des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke, vorrangig für Bürger und Einrichtungen der Gemeinden Hünxe und Schermbeck durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Daneben kann die Stiftung diese Zwecke auch unmittelbar selbst verwirklichen. Eine Förderung anderer Stiftungen ist unzulässig.